Samstagnacht, dein Hund hat starke Schmerzen, der Weg führt in den tierärztlichen Notdienst. Die Behandlung schlägt zu Buche, doch deine Tierkrankenversicherung erstattet nur einen Teil der Rechnung. Der Grund liegt fast nie in einem Ausschluss, sondern in einer Zahl, die beim Abschluss kaum jemand beachtet: dem GOT-Satz.
Der GOT-Satz: Warum der Tierarzt nicht einfach eine Zahl abrechnet
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest. Im regulären Praxisbetrieb rechnen Tierärzte nach § 2 GOT je nach Aufwand den 1-fachen bis 3-fachen Satz ab; eine normale Untersuchung tagsüber liegt meist beim 1- bis 2-fachen Satz. Im tierärztlichen Notdienst (nachts, am Wochenende oder an Feiertagen) schreibt § 3a GOT dagegen zwingend mindestens den 2-fachen bis zum 4-fachen Satz sowie eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro netto vor, und genau dann wird es teuer.
Was die Deckungslücke im Ernstfall wirklich bedeutet
Viele günstige Tarife werben mit niedrigen Beiträgen, erstatten aber nur bis zum 1- oder 2-fachen GOT-Satz. Wie ich schon in der Wartezeit-Falle beim Rechtsschutz beschrieben habe, entscheidet oft eine einzelne Klausel im Kleingedruckten darüber, ob eine Versicherung im Ernstfall wirklich hilft. Bei der Tierkrankenversicherung ist es genau diese Satz-Grenze:
- Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen: Nach § 3a GOT muss hier mindestens der 2-fache und darf bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden, zuzüglich 50 Euro netto Notdienstgebühr.
- Besonders schwierige Eingriffe: Aufwendige Operationen im regulären Betrieb rechtfertigen nach § 2 GOT bis zum 3-fachen Satz, im Notdienst nach § 3a GOT bis zum 4-fachen Satz.
- Diagnostik wie CT oder MRT: Auch hier wird häufig ein höherer Satz als bei Routineleistungen angesetzt.
- Stationäre Behandlung über mehrere Tage: Jede einzelne Position der Rechnung unterliegt demselben Satzsystem, die Differenz summiert sich schnell.
Wusstest du schon?
Ein Rechenbeispiel: Eine nächtliche Notfall-OP wird im Notdienst nach § 3a GOT mit dem 4-fachen GOT-Satz abgerechnet und kostet insgesamt 2.400 Euro (zuzüglich der pauschalen Notdienstgebühr von 50 Euro netto). Dein Tarif deckt aber nur bis zum 2-fachen Satz ab, erstattet für die OP also lediglich 1.200 Euro. Die restlichen 1.200 Euro zahlst du trotz bestehender Versicherung aus eigener Tasche.
3 Kriterien für einen Tarif, der im Notfall wirklich zahlt
- Mindestens den 3-fachen, besser den 4-fachen GOT-Satz absichern: Nur so bist du auch bei teuren Notdiensten vollständig abgesichert.
- Wartezeiten prüfen: Krankheiten sind meist erst nach drei Monaten versichert, Unfälle dagegen oft schon ab dem ersten Tag.
- Kündigungsschutz nach Schadensfall vereinbaren: Manche Versicherer kündigen nach der ersten großen Erstattung, gute Tarife verzichten darauf.
Als dein Interessenvertreter vergleiche ich für dich Tarife, die auch im teuren Notfall wirklich den vollen Satz erstatten, statt nur auf dem Papier gut auszusehen. Alle Details zu OP-Schutz, Vollversicherung und häufigen Fragen findest du auf der Übersichtsseite zur Tierkrankenversicherung.
Checkliste: Zahlt deine Tierkrankenversicherung im Notfall wirklich voll?
- Deckt dein Tarif mindestens den 3-fachen GOT-Satz ab?
- Weißt du, ob deine Wartezeit für Krankheiten bereits abgelaufen ist?
- Greift dein Schutz bei Unfällen bereits ab dem ersten Tag?
- Verzichtet dein Versicherer auf eine Kündigung nach dem ersten Schadensfall?